Altersvorsorge – Warum?

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Altersvorsorge – Warum?

Wie Sie aus Ihrer jährlichen Renteninformation lesen können, wird es im Rentenalter eine Lücke zwischen letztem Nettoeinkommen und der zu erwartenden Gesetzlichen Rente geben.

Folgendes ist hier noch nicht berücksichtigt:

  • Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung)
  • Steuern (seit 2005 wird auch die Gesetzliche Rente versteuert, ab 2040 zu 100%)
  • Inflation (Preissteigerungen in den Jahren bis zu Ihrer Rente)
  • Gehaltssteigerungen
  • Rentensteigerungen der Gesetzlichen Rente
Altersvorsorge - jeder Dritte im Rentenalter

Altersvorsorge – Rechner

Mit ein paar Klicks ermitteln Sie schnell Ihre finanzielle Situation für den Ruhestand.
Dies gibt Ihnen einen groben Überblick, ersetzt allerdings nicht die genaue Analyse einer kompletten Planung Ihrer Altersvorsorge.

Altersvorsorge – Pro und Contra

Gründe gegen eine Altersvorsorge

M

Total uncool

M

Ich habe keine Zeit dafür

M

Ich sterbe eh früh

M

Ich lebe jetzt und nicht später

Gründe für eine Altersvorsorge

N

Armut im Rentenalter

Norbert Blüm sagte einmal: „Die Renten sind sicher!“ Aktuell ist das noch so.
Nur die Höhe ist das große Fragezeichen.

Wenn Sie bereits mit einer Rentenversicherung vorgesorgt haben, sollten Sie überprüfen, ob die Höhe der Rente nach Abgaben später ausreichend ist oder es kostengünstigere Alternativen gibt. Weitere Informationen bietet unser Finanzgutachten.

Altersvorsorge – Renteninformation… und wie man diese richtig liest!

Regelmäßig flattert die Renteninformation der Gesetzlichen Rentenversicherung mit aktuellen Zahlen und Hochrechnungen ins Haus. Viele unserer Mandanten meinen oft, dass die Renten für den Ruhestand, Höhe der Erwerbsminderungsrente gar nicht so wenig sind.

Leider sind die genannten Renten immer Bruttorenten. Hier ist Vorsicht geboten! Genauso wie auf Ihrem Lohn-/Gehaltszettel. Jeder möchte gerne das bekommen, was immer beim Brutto steht, aber hier werden noch Steuern und oftmals Sozialabgaben abgezogen.

Mit unserer professionellen Finanzplanung-Software können wir Ihnen genaue Daten nennen.

 

Auszug aus einer jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung

Ihre Renteninformation

Sehr geehrter Herr Mustermann,

in dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom 01.08.1976 bis zum 21.12.2002 gespeicherten Daten (siehe Versicherungsverlauf) und das geltende Rentenrecht berücksichtigt. Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen und gesetzliche Änderungen können sich auf Ihre zu erwartende Rente auswirken. Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind. Auf der Rückseite finden Sie zudem wichtige Erläuterungen und zusätzliche Informationen.

Zusätzlicher Vorsorgebedarf

Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger („Versorgungslücke“). Bei der ergänzenden Altersvorsorge sollten Sie – wie bei Ihrer zu erwartenden Rente – den Kaufkraftverlust beachten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung Bund

 Hier finden Sie einen Hinweis auf den Kaufkraftverlust (Inflation)

Altersvorsorge – Wie?

Seit Einführung des Alterseinkünftegesetz (AEG) in 2005 gibt es 3 Schichten für die Altersvorsorge.

Die Bausteine einer guten Altersvorsorge

Altersvorsorge – Die private Rentenversicherung

Diese Art der Rentenversicherung ist am flexibelsten, da bei den meisten Versicherern flexible Auszahlungen während der Aufschubdauer möglich sind. Es gibt keine staatlichen Förderungen, im Regelfall sind die Höchstbeträge für Sonderausgaben bei den meisten durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Nur muss man hier auf die Kosten achten, weil die meisten Angebote Provisionstarife sind.

Nettotarife sind die kostengünstigere Variante. Vor allem bei privaten fondsgebundenen Rentenversicherungen sind sehr hohe Kosten durch den Versicherungsmantel und den gemanagten Fonds enthalten. Kostengünstige ETF´s (Exchange Traded Funds) sind bei vielen fondsgebundenen Rentenversicherungen erst gar nicht im Angebot.

Altersvorsorge – Die Riester-Rente

Mittlerweile bekommt man auf Riester-Rente eine Grundzulage von jährlich 175 Euro. Es kommt noch eine Kinderzulage von 185 Euro (vor 2008 geboren) bzw. 300 Euro (ab 2008 geboren) hinzu.

Dazu kommt ein Bonus für Berufseinsteiger, wenn man bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt ist. Auch ein Steuervorteil kann vor dem Finanzamt geltend gemacht werden. Dies sind inklusive Zulagen maximal 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen bis zu einem Höchstsatz von 2.100 Euro pro Jahr. Erhaltene Zulagen werden von der Steuererstattung wieder abgezogen.

Eine Riester-Rente kann man über ein Sparbuch mit niedriger Verzinsung, Bausparvertrag mit ebenfalls niedriger Verzinsung, als Fondssparplan mit hohen Kosten (z.B. DWS, Union Investment, Sutor Bank) oder als Rentenversicherung abschließen.

Bei Rentenversicherung haben Sie zusätzlich den Vorteil, dass Sie den aktuellen Rentenfaktor (nach aktueller Sterbetafel) sich bereits heute zu 100% sichern. (ACHTUNG! Dies ist nicht bei allen Verträgen so. Wir vermitteln ausschließlich Rentenversicherungen mit 100% garantiertem Rentenfaktor) Sehen Sie dazu unten die Checklisten, welche Unterschiede bei Rentenversicherungen es geben kann!

Wenn beim Schichtenvergleich diese Art der Altersvorsorge für Sie am besten rechnet, dann wählen Sie nur als Rentenversicherung eine provisionsfreie Nettopolice, die Ihnen viele Verwaltungskosten spart. Damit erreichen Sie nach Kosten eine höhere Rendite.

Altersvorsorge – Die Rürup-Rente
(Basisrente)

Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) ist eine kapitalgedeckte, private Rentenversicherung mit staatlicher Förderung über die Sonderausgaben. Diese Förderung steigert sich von Jahr zu Jahr. Aktuell (2019) können 88% des Beitrags über die Sonderausgaben (jährlich steigend um 2%) steuerlich abgesetzt werden, bis maximal 24.304,80 € (Alleinstehende) und 48.609,60 € (Verheiratete). Die Beiträge für die Gesetzliche Rentenversicherung werden hier einbezogen, so dass sich der maximal absetzbare Betrag für die Rürup-Rente dadurch minimiert. Dies muss individuell berechnet werden.

Die Rürup-Rente ist bis zur Rentenzahlung zwar insolvenzgeschützt, aber die spätere Rentenzahlung nicht.

Auszahlungen während der Aufschubdauer sind nicht möglich, nur eine Beitragsfreistellung und das Guthaben können Sie sich auch später nur in Form einer lebenslagen Rentenzahlung ausschütten lassen, nicht einmalig.

Im Rentenalter wird diese Rente nachgelagert besteuert, wobei die zu Auszahlung kommende Rente um einen erheblichen Steuerbetrag reduziert wird.

Wenn beim Schichtenvergleich diese Art der Altersvorsorge für Sie am besten rechnet, dann wählen Sie nur als Rentenversicherung eine provisionsfreie Nettopolice, die Ihnen viele Verwaltungskosten spart. Damit erreichen Sie nach Kosten eine höhere Rendite.

Altersvorsorge – Die Betriebliche Altersvorsorge

Es gibt bei der Betrieblichen Altersvorsorge 5 verschiedene Durchführungswege:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage

Der Arbeitgeber entscheidet, welche Variante/n er seinen Angestellten zur Verfügung stellt. Die einzelnen Durchführungswege unterscheiden sich in der Kalkulierbarkeit, Versorgungsleistung, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung, Finanzierungsart der zugesagten Leistungen, Übertragung bei Arbeitgeberwechsel, usw.

Eine Betriebliche Altersvorsorge ist bis zur Rentenzahlung zwar insolvenzgeschützt, aber die spätere Rentenzahlung nicht.

Während der Aufschubdauer ist der Zugriff auf das gesamte Kapital fast nicht möglich.

Bei Auszahlung, egal ob Rentenzahlung oder Kapitalabfindung, werden Steuern und Krankenversicherungsbeiträge fällig. Ab 2040 wird die Rente, gemeinsam mit der Gesetzlichen Rente, sogar zu 100% nachgelagert besteuert.

Wenn beim Schichtenvergleich diese Art der Altersvorsorge für Sie am besten rechnet, dann wählen Sie nur als Rentenversicherung eine provisionsfreie Nettopolice, die Ihnen viele Verwaltungskosten spart. Damit erreichen Sie nach Kosten eine höhere Rendite.

Altersvorsorge – Versteuerung im Rentenalter

Schicht 1 und 2 werden schrittweise nachgelagert besteuert, d.h. entscheidend ist bei Rentenbeginn der prozentuale Besteuerungssatz, der dann gleich bleibt. Ab 2040 wird bereits die Rente zu 100% versteuert, davor ab 2005 zu 50% und dann jährlich um zwei Prozent steigernd. Ab 2020 steigt der Besteuerungsanteil nur noch um einen Prozentpunkt.

Wer beispielsweise in 2018 in Rente geht, muss diese zu 78 Prozent versteuern.
Renten in Schicht 3 wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Hier ist nicht das Jahr entscheidend, sondern das Alter des Rentners. Wenn ein Rentner mit 65 Jahren beispielsweise in Rente geht, hat einen Ertragsanteil von 18 Prozent. Es muss nur 18% der Jahresrente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Altersvorsorge – Kranken­versiche­rungsbeiträge auf die Rente

Nur bei den verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge müssen Beiträge an die Gesetzlichen Krankenkassen abgeführt werden. Wenn man privat krankenversichert ist, dann ist dies nicht der Fall.

Altersvorsorge – …aber welche Art von Renten­versicherung ist jetzt die Beste für Sie?

Dies stellen wir regelmäßig mit unseren Mandanten anhand von einem Schichtenvergleich fest.

Es werden dabei die einzelnen Schichten (Betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente, Rürup-/Basisrente und Private Rente) gegenübergestellt. Bei der Privaten Rente wird als Monatsbeitrag der Beitrag genommen, welcher effektiv nach Abzug von Förderungen/Zulagen bei den anderen Rentenversicherungen bezahlt werden. Nur dann kann richtig für einen Vertrag für die Altersvorsorge verglichen werden.

Dann gibt es eine Bruttorente, die direkt vom Versicherer bezahlt wird. Davon werden noch Steuern und evtl. Sozialabgaben abgezogen und es kommt die Nettorente zur Auszahlung. Hier wird die genaue Situation im Rentenalter dargestellt, weil davor alle relevanten Daten, wie z.B. die Gesetzliche Rente, Krankenversicherungs- und Pflegebeitrag, Mieteinnahmen und weitere Einnahmen, zur genauen Darstellung in die Software eingepflegt wurden.

Hier sehen Sie den Unterschied:

Altersvorsorge und Rentenversicherung ohne gesetzliche Rente

ohne Berücksichtigung von Gesetzlicher Rente

Altersvorsorge und Rentenversicherung mit gesetzlicher Rente

mit Berücksichtigung der Gesetzlichen Rente (Höhe heute: 1.500 Euro)

Fazit: Da Altersvorsorge mit geförderten Rentenversicherungsverträgen zwar effektiv weniger Beitrag kosten, werden oft die Nachteile von Steuerabzug und Sozialabgaben außer Acht gelassen!

Weitere Einnahmen, wie z.B. Mieteinnahmen, Beteiligungen, würden den persönlichen Steuersatz weiterhin erhöhen, so dass bei Betrieblicher Altersvorsorge, Rürup-/Basis-Rente und Riester-Rente noch weniger zur Auszahlung kommen würde.

Altersvorsorge – Unterschiede von Renten­versiche­rungen

Rentenversicherung ist nicht gleich Rentenversicherung. Zuerst ist es ratsam, genau zu schauen, wie hoch die Vertragskosten und die Anlagekosten (bei Fondsgebundenen Rentenversicherungen) sind. Wegen der aktuellen Niedrigzinsphase ist es ratsam, sich auch über fondsgebundene Rentenversicherungen zu informieren. Leider gibt es auf dem Markt viel zu viele provisionsgetriebenen Verträge, die meistens viel zu hohe Kosten haben.
Die Angebote werden sehr oft ohne Kosten nach der sog. Netto-Methode berechnet. Diese Zahlen können niemals stimmen.
Wer nachrechnet, ist ganz klar im Vorteil!
Des Weiteren kommen weitere sehr wichtige Vertragsbestandteile in Betracht.

Hierzu können Sie Ihren aktuellen Vertrag oder ein neues Angebot vergleichen, ob alle wichtigen Details enthalten sind wie z.B.

  • Abschlusskosten- Abschlusskosten
  • 3 verschiedene Arten von Verwaltungs-/Stückkosten
  • Ablaufleistung im Angebot inkl. Fondskosten
  • Kickbacks der Fondsüberschüsse
  • Garantierter Rentenfaktor: – prozentual, Rechnungsgrundlage, usw.
  • Stornoabschlag bei Kündigung
  • Anzahl der Fonds/ETF´s
  • und vieles mehr.

Sie wollen eine Vergleichsrechnung vornehmen und benötigen die entsprechenden Daten? Holen Sie sich diese einfach direkt vom Versicherer:

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Sie wollen uns die Vollmacht erteilen, damit wir dies für Sie erledigen:

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